Rechtsprechung
BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig - lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG - zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig - lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG - zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender ...
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BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1; BVerfGG § 92
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig - lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 S. 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG - zudem Begründungsmangel aufgrund ... - rechtsportal.de
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1; BVerfGG § 92
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig - lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 S. 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG - zudem Begründungsmangel aufgrund ... - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig - lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG - zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender ...
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 22.03.2018 - 49 C 2811/17
- LG Duisburg, 20.07.2018 - 7 C 54/18
- LG Duisburg, 20.07.2018 - 7 S 54/18
- BGH, 12.03.2019 - II ZB 19/18
- BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Zudem hat der Beschwerdeführer den für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2019 innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vollständig vorgelegt noch seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ). - BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Sie enthält vielfach lediglich pauschale Verweisungen auf frühere Schriftsätze und verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Zudem hat der Beschwerdeführer den für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2019 innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vollständig vorgelegt noch seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Zudem hat der Beschwerdeführer den für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2019 innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vollständig vorgelegt noch seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ). - BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Sie enthält vielfach lediglich pauschale Verweisungen auf frühere Schriftsätze und verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ). - BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 847/19
Zudem hat der Beschwerdeführer den für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2019 innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vollständig vorgelegt noch seinem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).